Deutsches Ärzteblatt, Montag, 23. Juli 2012:
Rechtliche Grauzone bei unter Betreuung stehenden Patienten
„Berlin – Eine rechtliche Grauzone bei der Versorgung von Patienten, die unter Betreuung stehen, hat der Hartmannbund (HB) kritisiert. „Die Gesetzeslage in Deutschland ist im Zusammenhang mit der Behandlung der hier betroffenen Personengruppe unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht ausreichend bestimmt“, sagte der Vorsitzende des Verbandes, Klaus Reinhardt.“