Klassifikation nach ICD-10: F60.2 (Dissoziale Persönlichkeitsstörung)
Menschen mit dieser Persönlichkeitsstörung haben ausgeprägte Schwierigkeiten, sich in ein soziales Gefüge zu begeben. Sie missachten ungeschriebene Gesetze und halten sich nicht an gesellschaftliche Normen und Umgangsformen und können sich kaum in andere Menschen einfühlen.
„Während das DSM-IV die Diagnose einer antisozialen Persönlichkeitsstörung ausdrücklich erst ab dem 18. Lebensjahr gestattet, gibt die ICD-10 keine entsprechend enge Grenze vor. Die ICD-10-Kriterien beschreiben neben sozialer Abweichung charakterologische Besonderheiten, insbesondere Egozentrik, mangelndes Einfühlungsvermögen und defizitäre Gewissensbildung. Kriminelle Handlungen sind also nicht zwingend erforderlich. Mindestens drei der in der ICD-10 genannten Merkmale müssen erfüllt sein. Hierzu gehören:
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Antisoziale_Pers%C3%B6nlichkeitsst%C3%B6rung)