Ärzteblatt, Mittwoch, 1. August 2012:
Bundesjustizministerium rechtfertigt Gesetzentwurf zur Sterbehilfe
„Berlin – Das Bundesjustizministerium hat seinen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe gegen die Kritik von Ärzten, Kirchenvertretern und Koalitionspolitikern verteidigt. „Es wird nicht mehr erlaubt als bislang“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP) heute in Berlin. „Künftig soll der bestraft werden, der Hilfe zum Suizid anbietet, um damit Gewinne zu erzielen.“ Es werde kein Strafrecht abgeschafft, sondern neues Recht eingeführt. „Für die Ärzte ändert sich nichts“, betonte Stadler.“